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Widerruf/Rücktrittsklausel

Widerruf/Rücktrittsklausel

  1. § 3 Kündigung durch den Flugschüler / Rücktritt des Teilnehmers
    (1) Der Ausbildungsvertrag und die Anmeldung zu einem Kurs (Schnupper- Grund,- oder Höhenkurs) können bis 15 Tage vor dem erstmalig gebuchten und geplanten Kursbeginn jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. In diesem Fall werden 50% der Kursgebühr zur Deckung der Kosten einbehalten, eine weitere Rückerstattung ist nicht möglich.
    Wird ab 14 Tagen vor dem geplanten Kursbeginn vom Flugschüler gekündigt, wird die gesamte Kursgebühr zur Deckung der Kosten der Flugschule einbehalten. Erscheint der Schüler ohne Angabe von Gründen nicht zum Kurs, wird das als Kündigung betrachtet und die komplette Kursgebühr zur Deckung der Kosten einbehalten.
    Der Schüler kann eine geeignete Ersatzperson nennen, die an seiner Stelle am Kurs teilnimmt. Diese Person ist bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn zu benennen und sie muss die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Ausbildung erfüllen sowie die vertraglichen Bedingungen der Flugschule akzeptieren.
    (2)  Bei Rücktritt von einer Reise bzw. Trainings wird ein Teil der Veranstaltungskosten einbehalten, um die Kosten der Flugschule zu decken - gestaffelt wie folgt:
                            Bis 60 Tage vor Reisebeginn 50 % der Reisekosten
                            Bis 15 Tage vor Reisebeginn 75 % der Reisekosten
                            Ab 14 Tagen vor Reisebeginn wird der gesamte Betrag einbehalten.
    Um diese Reiserücktrittskosten zu vermeiden, hat der Teilnehmer die Möglichkeit, bis 14 Tage vor Reisebeginn eine Ersatzperson zu benennen, die den Anforderungen der Reise/Trainings gewachsen ist und die dafür notwendige Fluglizenz besitzt.
    (3) Das Wetterrisiko bei allen Kurs- und Reiseangeboten liegt ausschließlich beim Teilnehmer. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung oder Ersatzleistung besteht nicht. Dem Teilnehmer wird empfohlen, bei Reisen eine Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherung und eine Auslandsreisekrankenversicherung incl. Krankenrücktransport abzuschließen. Für jegliche Ausbildungskurse empfehlen wir den Abschluss einer Seminarversicherung.
    (4) Abweichungen in der Durchführung einer Veranstaltung gelten als genehmigt, sofern sie geringfügig sind bzw. es objektive Gründe erforderlich machen.
    § 4 Kündigung/Rücktritt durch die Flugschule
    (1)  Dem Schüler und/oder Trainingsteilnehmer kann durch die Flugschule ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden,:
    -  wenn er gegen Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt,
    -  wenn er gegen luftrechtliche Vorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt oder
    -  wenn sich sonst Gründe in der Person des Flugschülers bzw. Trainingsteilnehmers ergeben, die eine Fortsetzung der Ausbildung/Trainings für die Flugschule unzumutbar machen.
    Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist in jedem der oben genannten Fälle ausgeschlossen.
    (2)  Im Falle nicht ausreichender Teilnehmerzahl behält sich die Flugschule vor, eine Veranstaltung spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall der Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung durch höhere Gewalt (z.B. wegen Krankheit des Veranstaltungsleiters), kann die Flugschule auch kurzfristig die Veranstaltung absagen. In beiden Fällen werden bereits geleistete Zahlungen dem Teilnehmer erstattet. Weitere Ansprüche aus der Absage sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Für Ausbildungskurse gilt §1(8) Ausbildungstermine.
    (3) Die Rücktrittsmodalitäten sind unabhängig vom jeweiligen Unterbringungsvertrag. Für eine ggf. notwendige Stornierung der Unterkunft und damit eventuell verbundenen Kosten hat der Teilnehmer selbst Sorge zu tragen.
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